Unsere Tagespflege

In der Wohnanlage am Kurpark, mitten in Morsbach zwischen Geschäften und Park gelegen, befindet sich unsere Tagespflege mit Herz für 9
Gäste. Die Wohnanlage „Am Prinzen Heinrich“ liegt einerseits mitten in der Natur und ist andererseits direkt an das Zentrum des Zentralortes Morsbach angebunden.

Sie genießen das Grün der Wisseraue, nutzen den Kurpark mit
altem Baumbestand (direkt vor der Tür) für Spaziergänge und sind
mit ein paar Schritten im Ortskern von Morsbach. Hier erwartet Sie
eine hervorragende Infrastruktur mit allem, was man für das tägliche
Leben benötigt. Banken, Arztpraxen, Friseure, sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, das Rathaus, Restaurants, ein Busbahnhof und
vieles mehr.
Über das gut ausgebaute Landstraßennetz sowie die nahgelegenen
Autobahnen A4 (Richtung Köln) und A45 (Richtung Frankfurt und
Dortmund) ist Morsbach einfach und unproblematisch erreichbar.

Seit April 2014 besteht die „Tagespflege mit Herz“ inmitten von Morsbach.

Das Konzept

Die Familie Reinery betreibt seit 40 Jahren qualifizierte Dienstleistungen rund um den Bereich Pflege und Betreuung.

Neben einem Pflegedienst mit 3 Wohngemeinschaften und Betreutem Wohnen wird eine Tagespflege in Morsbach betrieben.

Mit über 100 qualifizierten und motivierten Mitarbeitern werden die unterschiedlichen anfallenden Aufgaben von den Teams der Einrichtungen übernommen.

Lage, Anschrift und Erreichbarkeit:

Die Tagespflege mit Herz liegt mitten in Morsbach im Untergeschoss der Wohnanlage am Kurpark. Nach Umbau und Modernisierungs-maßnahme konnte im Frühjahr 2014 eröffnet werden.

Die Anschrift ist: Am Prinzen Heinrich 5, 51597 Morsbach, Tel.: 02294-98110, Fax: 981199, e-mail: info@reinery.com, www.reinery.com.

Die Gegend zeichnet sich durch die direkte Angrenzung an den Park und den dahinter gelegenen Wald aus. Auf der anderen Seite gibt es eine Angrenzung an Einkaufszentren und die Gemeindeverwaltung. Straßenverkehr beschränkt sich auf den Anliegerverkehr. Mit dem Auto ist die Seniorentagespflegestätte gut erreichbar, Parkplätze sind vor der Einrichtung ausreichend vorhanden. Mit dem öffentlichen Personennahverkehr ist die Einrichtung gut zu erreichen. Der Busbahnhof befindet sich in 50m Entfernung.

 

Einzugsgebiet und Öffnungszeiten:

Das Einzugsgebiet der Tagespflegestätte erstreckt sich auf die Gemeinde Morsbach und angrenzende Nachbargemeinden.

Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 8.30 – 16.30 Uhr.

 

Zielgruppe:

Unsere Zielgruppe sind ältere und hoch betagte Menschen, die zu Hause leben und tagsüber unterstützende Hilfe, Betreuung und aktivierende Pflege benötigen, aufgrund von körperlicher, psychischer und sozialer Beeinträchtigung und Pflege- und Hilfebedürftigkeit.

Bei jüngeren schwer erkrankten und/oder pflegebedürftigen Menschen wird im Einzelfall entschieden.

 

Ziele und Aufgaben der Tagespflege:

Die Ziele und Werte unserer Arbeit haben wir in unserem Pflegeleitbild festgelegt. Dabei sind zwei übergeordnete Ziele für unsere Arbeit handlungsweisend:

  •  Betreuung und unterstützende aktivierende Pflege unserer Tagesgäste
  •  Die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger

Die Tagespflege trägt dazu bei, den Verbleib der Tagesgäste in ihrer eigenen Wohnung und/oder im häuslichen Umfeld der Familie zu sichern.

Zur Sicherstellung der Ziele der Tagespflege in Morsbach beschäftigen wir geeignetes und kompetentes Fachpersonal, sowie qualifizierte Hilfskräfte. Die pflegefachliche Leitung obliegt einer Pflegefachkraft mit Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft und Fachkraft für Psychiatrie und Gerontopsychiatrie.

Neben weiteren Fachkräften als Aushilfen, wird immer ein Schüler im Bereich der Altenpflege ausgebildet.

Die räumliche und sachliche Ausstattung unsere Einrichtung ist rollstuhlgerecht und bietet ein ausreichendes Raumangebot für den Aufenthalt, die Betreuung und Pflege von neun pflegebedürftigen älteren Menschen.

Wir verfügen über einen Therapieraum, einen Ruheraum, einen Gemeinschaftsraum mit Wohnküche und Wohnzimmer, zwei rollstuhlgerechte Toiletten (eine mit Dusche) und einen Außenbereich mit Garten. Für unsere Gäste stehen ausreichend Ruhesessel zur Verfügung, die den Besuchern in der Mittagszeit und bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Allgemeine Pflegeleistungen:

Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen, entsprechend dem Rahmenvertrag für die teilstationäre Pflege gemäß § 75 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI.

Die allgemeinen Pflegeleistungen werden mit dem Grundsatz der fördernden und aktivierenden Pflege erbracht wobei die Selbstbestimmtheit der Gäste an erster Stelle steht.

 

Das sind im Einzelnen:

  • Hilfen bei der Körperpflege
  • Hilfen bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfen bei der Mobilität
  • Hilfen bei der sozialen Betreuung
  • Hilfe bei den Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Ausscheidung
 
 

Betreuungsleistungen:

Gruppen- und Einzelaktivitäten, wie Musiktherapie, Hundebesuchsdienst, Morgenrunde mit Lesen der Zeitung, Gymnastik- und Spielegruppen, backen und kochen, Spaziergänge und einkaufen gehen, Basale Stimulation, Validation (um nur einige zu nennen)

Vermittlung und Organisation von Einzeltherapien (z. B. Krankengymnastik oder Logopädie nach ärztlicher Verordnung) und Dienstleistungen (z.B. Fußpflege oder Frisör)

Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger

Planung und Durchführung von Angehörigennachmittagen für pflegende Angehörige

Ausflüge und Feste

Zusammenarbeit mit Sozialstationen und anderen an der Pflege Beteiligter

Die Zubereitung und/oder Bereitstellung der im Rahmen einer ausgewogenen und pflegegerechten Ernährung notwendigen Speisen (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee) und Getränken (Getränkeangebot in Form von Milch, Tee, Kaffee, Mineralwasser und Säften), ggf. Diätkost. Die Getränke stehen für die Tagesgäste zur freien Verfügung bereit.

Gemeinschaftsveranstaltungen

 

Medizinische Behandlungspflege:

Die Behandlungspflege wird nur auf ärztliche Verordnung von dafür ausgebildetem, examiniertem Fachpersonal durchgeführt, in Einzelfällen (z. B. Stellen und Austeilen von Medikamenten) können Aufgaben unter Anleitung und Aufsicht delegiert werden.

In der Pflegedokumentation werden ärztliche Verordnungen geführt.

 

Beförderung:

Der Fahrdienst umfasst die Beförderung der Tagesgäste von Tür zu Tür in rollstuhlgerechten Fahrzeugen.

 

Pflege- und Betreuungsprozess:

Unser Pflegeprozess besteht aus einer Reihe von logischen voneinander abhängigen Überlegungs-, Entscheidungs- und Handlungsschritten:

1) Erhebung der Stammdaten durch die aufnehmende Pflegekraft.
2) Erarbeitung der SIS durch die Pflegefachkraft.
3) Durchführung der Pflege und Betreuung. Daran sind alle Mitarbeiter beteiligt.
4) Regelmäßige Evaluation durch die leitende Pflegefachkraft und das Team.
5) Auswertung und Neuplanung im Team. Vor oder zur Aufnahme eines Tagesgastes wird ein Erstgespräch bzw. wenn gewünscht ein Besuch in der häuslichen Umgebung durchgeführt.

Wir bieten jedem Gast einen kostenlosen Probetag an, zum Kennenlernen der Einrichtung, der anderen Tagesgäste, sowie der Mitarbeiter.

Angehörige können sich gerne an der Pflege und Betreuung beteiligen.

 

Der Tagesablauf:

Er ist im Wochenplan grob festgelegt und wird entsprechen der Biografie und der Wünsche der Gäste individuell angepasst.

 

Fort- und Weiterbildung:

Die fachliche Qualifikation der Leitung und der Mitarbeiter wird durch funktions- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildung sichergestellt. Hierzu wird jährlich ein Fortbildungsplan erstellt. Eine Übersicht über die aktuellen Fortbildungsangebote ist im Personalraum ausgelegt.

 

Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung:

Wir sind ständig bestrebt die Qualität unserer Arbeit zu verbessern und eine gewaltfreie den aktuellen Standards der Pflegeforschung entsprechende Pflege und Betreuung sicher zu stellen. Aus diesem Grunde führen wir Maßnahmen interner und externer Qualitätssicherung durch. Dazu gehören regelmäßige Dienst- und Fallbesprechungen, Teilnahme an externen Qualitätszirkeln und regelmäßige interne und externe Fortbildungen. Es findet regelmäßig (ca. sechsmal im Jahr) ein interner Qualitätszirkel statt.

 

Prüfung der Ergebnisqualität:

Um dies zu gewährleisten finden mindestens
zwei interne Audits im Jahr statt.

 

Freiheitsentziehende Maßnahmen werden von uns aus dem Grund der Selbstbestimmung und Freiheit des Einzelnen abgelehnt und nicht durchgeführt.